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Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht ist unantastbar, es sei denn, außergewöhnliche Umstände zwingen mich dazu, diese aufzugeben. Dazu gehören die seltenen Fälle, wenn jemand sein eigenes Leben oder das anderer bedroht.

Sie können sich unbedingt darauf verlassen, dass das, was Sie mir anvertrauen, nicht an Dritte weitergegeben wird. Eine solche Weitergabe müssten Sie schon selbst wünschen und ausdrücklich erlauben.

 
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